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Jubiläumsstiftung Wildsteig

"zur Förderung der Dorfkultur" -

von und für Wildsteiger Bürgerinnen und Bürger!

 

Die „Wildsteiger Jubiläumsstiftung zur Förderung der Dorfkultur“ wendet sich an alle, die sich der Gemeinde Wildsteig verbunden fühlen und das ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger fördern wollen. 

 

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die fachliche, ideelle und finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, Vereinen, Institutionen, Verbänden, Gruppen und Einzelpersonen bei Aktivitäten und Vorhaben, die zur Wildsteiger Dorfkultur und zur Förderung des Gemeinsinns der Bürger beitragen, und zwar insbesondere auf den Gebieten:

 

v der Wildsteiger Geschichte und Heimatkunde,

v des religiösen Brauchtums,

v der Musikkultur,

v der Wertschätzung der Trachten,

v des bäuerlichen und handwerklichen Lebens, seiner Traditionen und Fertigkeiten,

v des Laientheaters und Laienspiels,

v der Völkerverständigung, insbesondere mit der Bevölkerung von Oulmes (Frankreich),

v und gemeinschaftsfördernder Aktivitäten der Jugend und der Senioren.

 

Neben der „guten Tat“ bietet eine Zuwendung auch noch steuerliche Vorteile, denn Zuwendungen an die steuerbegünstigte „Wildsteiger Jubiläumsstiftung“ können steuermindernd auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer angerechnet werden.

 

Unterstützen auch Sie die "Wildsteiger Jubiläumsstiftung"!

 

Bei einer Stiftung, so auch bei der „Wildsteiger Jubiläumsstiftung“, steht neben dem Stiftungszweck die Erhaltung und möglichst die Erhöhung des Stiftungsvermögens im Vordergrund. Durch Zustiftungen der Bürgerinnen und Bürger erhöht sich das Stiftungsvermögen und demzufolge der nachhaltige Ertrag des Vermögens zur Verwirklichung des Stiftungszweckes.

 

Unterstützen Sie das bürgerschaftliche Engagement!

 

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Kreissparkasse Schongau:

Konto-Nr.        36068104

BLZ:                73451450

Verwendungszweck: Wildsteiger Jubiläumsstiftung

 

(Bei einer Zuwendung ab 200,- €uro ist anzugeben, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt; eine Spende wird zeitnah ausgeschüttet, eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen.)

 

Kontaktmöglichkeiten:

Gemeinde Wildsteig

Kirchbergstraße 20a

82409 Wildsteig

Telefon: 08867/912400

e-mail: info@wildsteig.de

www.wildsteig.de

 

Kreissparkasse Schongau

Stiftungsberatung

Frau Christine Schuster

Telefon: 08861/216-888

e-mail: christine.schuster@sparkasse-schongau.de

www.sparkasse-schongau.de

 

 

Zuwendungsmöglichkeiten und Steuervorteile

Spenden: Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Zuwendungen unter 200,- €uro werden als Spende immer behandelt. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Eine Zustiftung muss jedoch mindestens 200,- €uro betragen.       Bei einer Zustiftung ab 500,- €uro gehören Sie dem Stifterforum an, das dem Vorstand Anregungen für seine Tätigkeiten geben kann. Aus den Erträgen der Vermögens-anlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die „Wildsteiger Jubiläums-stiftung“ in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Schongau in einer letztwilligen Verfügung (Testament) oder in einem Erbvertrag festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Bei der Stiftung als Vermächtnisnehmerin oder Erbin fällt keine Erbschaftssteuer an.

Zustiftung durch Erben: Eine Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben führt innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall zum rückwirkenden Erlöschen der ange-fallenen Erbschaftssteuer.    

Spenden hilft kurzfristig –                       Stiften hilft dauerhaft!

 

 
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