Gemeinde Wildsteig

Jubiläumsstiftung Wildsteig

"zur Förderung der Dorfkultur" – von und für Wildsteiger Bürgerinnen und Bürger!

Die „Wildsteiger Jubiläumsstiftung zur Förderung der Dorfkultur“ wendet sich an alle, die sich der Gemeinde Wildsteig verbunden fühlen und das ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger fördern wollen.

Jubiläumsstiftung – 900 Jahre Wildsteig

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die fachliche, ideelle und finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, Vereinen, Institutionen, Verbänden, Gruppen und Einzelpersonen bei Aktivitäten und Vorhaben, die zur Wildsteiger Dorfkultur und zur Förderung des Gemeinsinns der Bürger beitragen, und zwar insbesondere auf den Gebieten:

  • der Wildsteiger Geschichte und Heimatkunde,
  • des religiösen Brauchtums,
  • der Musikkultur, best fake rolex
  • der Wertschätzung der Trachten,
  • des bäuerlichen und handwerklichen Lebens, seiner Traditionen und Fertigkeiten,
  • des Laientheaters und Laienspiels,
  • der Völkerverständigung, insbesondere mit der Bevölkerung von Oulmes (Frankreich),
  • und gemeinschaftsfördernder Aktivitäten der Jugend und der Senioren.

Neben der „guten Tat“ bietet eine Zuwendung auch noch steuerliche Vorteile, denn Zuwendungen an die steuerbegünstigte „Wildsteiger Jubiläumsstiftung“ können steuermindernd auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer angerechnet werden.

Festumzug 900 Jahre Wildsteig
900 Jahre Wildsteig Artikel
Bischof Marx in der Gemeinde Wildsteig
900 Jahre Wildsteig

Unterstützen auch Sie die "Wildsteiger Jubiläumsstiftung"!

Bei einer Stiftung, so auch bei der „Wildsteiger Jubiläumsstiftung“, steht neben dem Stiftungszweck die Erhaltung und möglichst die Erhöhung des Stiftungsvermögens im Vordergrund. Durch Zustiftungen der Bürgerinnen und Bürger erhöht sich das Stiftungsvermögen und demzufolge der nachhaltige Ertrag des Vermögens zur Verwirklichung des Stiftungszweckes.

Unterstützen Sie das bürgerschaftliche Engagement!

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft bei der Sparkasse Oberland:
IBAN: DE85 7035 1030 0032 5132 10

Verwendungszweck: Wildsteiger Jubiläumsstiftung

(Bei einer Zuwendung ab 200,- €uro ist anzugeben, ob es sich um eine Spende oder Zustiftung handelt; eine Spende wird zeitnah ausgeschüttet, eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen.)

Kontaktmöglichkeiten:

Gemeinde Wildsteig
Kirchbergstraße 20a
82409 Wildsteig

Telefon: +49(0)8867/912400

gemeinde@wildsteig.de
www.wildsteig.de

Sparkasse Oberland:

Stiftungsberatung
Herr Michael Kaiser


Telefon: +49(0)881/641-911

michael.kaiser@sparkasse-oberland.de
www.sparkasse-oberland.de

Zuwendungsmöglichkeiten und Steuervorteile

Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Zuwendungen unter 200,- Euro werden immer als Spenden behandelt. Bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.


Letztwillige Verfügung

Sie können Ihre Zuwendung an die „Wildsteiger Jubiläums-stiftung“ in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Schongau in einer letztwilligen Verfügung (Testament) oder in einem Erbvertrag festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Bei der Stiftung als Vermächtnisnehmerin oder Erbin fällt keine Erbschaftssteuer an.

Zustiftungen
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Eine Zustiftung muss jedoch mindestens 200,- Euro betragen. Bei einer Zustiftung ab 500,- Euro gehören Sie dem Stifterforum an, das dem Vorstand Anregungen für seine Tätigkeiten geben kann. Aus den Erträgen der Vermögens-anlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen.


Zustiftung durch Erben
Eine Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben führt innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer.

Spenden hilft kurzfristig – Stiften hilft dauerhaft!