Aktuelle Meldung
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Rathausnachrichten
Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wildsteig vom 10.10.2023
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Tagesordnung
Erster Bürgermeister Josef Taffertshofer begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder. Es sind 10 Gemeinderatsmitglieder anwesend, die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Die Sitzung wird eröffnet mit Fortführung in der Tagesordnung Pkt. 2).
2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2023
Der Gemeinderat erhebt gegen die Niederschrift keine Einwände und genehmigt diese. Abstimmungsergebnis: 10:0
4. Bauanträge
4.1 Aufstellen eines Aufenthaltscontainers für den Waldkindergarten, geänderter Standort auf Fl.Nr. 351, Gemarkung Wildsteig
Dem Gemeinderat werden die digitalen Pläne vorgestellt.
Beschluss: Der Gemeinderat erteilt zum geänderten Standort auf Grundstück Fl.Nr. 351, Gmkg. Wildsteig das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 10:0
5. Breitbandausbau – Gigabitrichtlinie 2.0
5.1 Vorstellung des Ergebnisses der Markterkundung
Sachvortrag: Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind. Auf Grundlage des Gremiumsbeschluss wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 17.07.2023 bis 11.09.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben: - Telekom
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 386 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 3.474.000 €. Der Regelfördersatz teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land. Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden. Folgende Leistungen sind durchzuführen: Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe; evtl. Abarbeitung von Nachforderungen; Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe; evtl. Abarbeitung von Nachforderungen; Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %. Für die Leistungen der Förderantragsstellung in vorläufiger Höhe liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 3.510,50 € (brutto) vor.
5.2 Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen und Förderantragstellung Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen. Abstimmungsergebnis: 10:0 Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt die Gemeinde Wildsteig der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag. Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie: Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert. Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie: Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird aus-schließlich der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert. Vorgehenseise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune: Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen. Abstimmungsergebnis: 10:0
6. Jahresrechnung 2022
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.
6.1. Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KomHV)
Einnahmen Verwaltungshaushalt EUR Vermögenshaushalt EUR Gesamt-Haushalt EUR
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr + 2.920.357,77 1) 2.384.399,93 5.304.757,70
1.2 Neue Haushaltsreste +
1.3 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren -
1.4 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren - 2.836,56 0,00 2.836,56
1.5 Bereinigtes Soll-Einnahmen = 2.917.521,21 2.384.399,93 5.301.921,14
Ausgaben
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr + 2.917.521,21²) 2.384.399,93 5.301.921,14
1.7 Neue Haushaltsreste +
1.8 Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren -
1.9 Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren -
1.10 Bereinigtes Soll-Ausgaben = 2.917.521,21 2.384.399,93 5.301.921,14
Unterschied/Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
Darin enthalten: 1) Zuführung vom Vermögenshaushalt; 2) Zuführung zum Vermögenshaushalt 552.548,53 EUR; 3) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 177.917,88 EUR Rücklagenzuführung insgesamt 588.268,00 EUR Rücklagenentnahme insgesamt 410.350,12 EUR 2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder 2.1 Unerledigte Vorschüsse 0,00 EUR 2.2 Unerledigte Verwahrgelder - 136.275,13 EUR Abstimmungsergebnis: 10:0
6.2. Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2022 Der Gemeinderat beschließt, der Verwaltung die Entlastung unter Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Aus-gaben gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Jahr 2022 auszusprechen. Bürgermeister Josef Taffertshofer war von der Beschlussfassung gem. Art. 49 GO ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: 9:0
7. Aktuelles/Anregungen Bürgermeister Taffertshofer informiert den Gemeinderat, dass die beschlossene Sanierung der Wege morgen beginnt. Für den Beginn der Nahwärme sind noch Elektro- und Isolierungsarbeiten zu machen. Der Start ist für nächsten Mittwoch vorgesehen. Bürgermeister Taffertshofer berichtet dem Gemeinderat aus der Bürgermeisterdienstbesprechung. Städte und Gemeinden über 10.000 Einwohner müssen einen Wärmenutzungsplan erstellen. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner gibt es bisher keine Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung. Die von der UG geschaffene Infrastruktur zur Nahwärme soll ins RIWA eingestellt werden, dann sind die Vorgaben nach derzeitigem Stand erfüllt.
Seit einem Jahr gibt es den Pflegestützpunkt im Landkreis. Dieser übernimmt kostenlos alle Fragen rund um die Pflege und kann im Landratsamt erreicht werden.
Jede Gemeinde muss nun Asylbewerber aufnehmen. Wenn die Gemeinde kein Angebot macht, erfolgt eine Zwangszuweisung, d.h. die Asylbewerber werden kurzfristig zur Gemeinde gebracht und diese muss sich dann ohne Hilfe des Landratsamtes um die Asylanten kümmern.
Für die Gemeinde kann das aber auch eine Möglichkeit sein, feste Unterkünfte mit Nachnutzungsmöglichkeit zu schaffen. Herr Pössinger und Herr Hartl vom Landratsamt kommen zur nächsten Sitzung und unterrichten den Gemeinderat über das Thema.
Von den Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Oberammergau, liegt ein Antrag auf Genehmigung von Halteverbotsschildern für den Holzlagerplatz nördlich der Halbammerbrücke vor, da die auf dem Platz geparkten KFZ den Betrieb des Lagerplatzes des Öfteren behindern. Der Gemeinderat ist jedoch der Meinung, dass sich die Parksituation dann auf die öffentliche Straße verlagert und dem Forstbetrieb Oberammergau genügend Flächen für die Lagerung von Holz oder Hackschnitzeln zur Verfügung stehen.
Die Firma MD7 International Ltd. hat eine Suchanfrage für einen Mobilfunkmasten gestellt. Es wurden 4 Standorte im Gebiet der Niederbleick angegeben. Der Gemeinderat würde die Kandidaten C und D vorziehen. Dieses Thema wird aber in der Sitzung im November behandelt.
Bürgermeister Taffertshofer und Gemeinderat Lang waren zusammen mit Herrn Gröll beim Amt für ländliche Entwicklung in München um die Fördermöglichkeiten für den Dorfladen zu eruieren. Hierbei gibt es 2 Möglichkeiten: Förderung über LEADER oder dem Amt für ländliche Entwicklung; Gefördert wird von LEADER nur die Inneneinrichtung, beim Amt für ländliche Entwicklung wird zusätzlich der aufgewertete Rohbau gefördert. Die Förderung beträgt maximal EUR 200.000,00, bei 35% plus 5%, wenn die Gemeinde Nachweise zur Nachverdichtung (Innen vor Außen) nachweisen kann, also in unserem Fall 40 %. Es kann jedoch keine Zusage gemacht werden ob und wie viel Geld im Fördertopf sein wird.
Wildsteig steht sehr gut da, die Ortsbebauungspläne wurden in den vergangenen Jahren vorbildlich überarbeitet.
Bürgermeister Taffertshofer gibt bekannt, dass die polnischen Arbeiter diese Woche die Arbeiten an der Pilgerherberge beenden. Sie beginnen nächste Woche mit der Entkernung des Bäckereigebäudes und decken auch das defekte Flachdach über dem Laden mit einer Folie ab.