Gemeinde Wildsteig

Aktuelle Meldung

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08.03.2024 08:34 Alter: 20 days

Rathausnachrichten


Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Satzungsbeschlusses zur Neufassung des Bebauungsplanes „Kirchberg – Nord“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Wildsteig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.03.2024 die Neufassung des Bebauungsplanes „Kirchberg – Nord“ bestehend aus Planzeichnung mit den Festsetzungen durch Text und der Begründung jeweils in der Fassung vom 12.03.2024 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Neufassung des Bebauungsplanes „Kirchberg – Nord“ in Kraft. Die Neufassung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“ durchgeführt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird weder eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, noch ein eigener Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt. Weiterhin wird auch von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB wird nicht angewendet. Jedermann kann die Neufassung des Bebauungsplans mit Begründung im Rathaus der Gemeinde Wildsteig, Kirchbergstraße 20a, 82409 Wild-steig und in der Geschäftsstelle der VG Steingaden, Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden, Zimmer Nr. 6 während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem sind die Bebauungsplanunterlagen bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung jeweils in der Fassung vom 12.03.2024 auf der Homepage der VG Steingaden eingestellt unter: www.vg-steingaden.de Bauleitplanungen - Wildsteig - Bebauungspläne in Kraft getreten - Kirchberg Nord – Neufassung
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Wildsteig, den 21.03.2024 Josef Taffertshofer, Erster Bürgermeister

 

Protokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wildsteig vom 20.02.2024

 

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Tagesordnung
Erster Bürgermeister Taffertshofer begrüßt die Gemeinderäte zur heutigen Sitzung des Gemeinderats. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Es sind 11 Gemeinderatsmitglieder anwesend, die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Die Sitzung wird eröffnet mit Fortführung in der Tagesordnung Pkt. 2).
2. Sachstände und Bekanntgaben
Bürgermeister Taffertshofer hat keine Sachstände und Bekanntgaben vorgetragen.
3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 16.01.2024
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16.01.2024 ist den Mitgliedern des Gemeinderates Wildsteig mit Ladung zur heutigen Sitzung zugegangen. Der Gemeinderat erhebt gegen die Niederschrift keine Einwendungen und genehmigt diese mit einstimmigem Beschluss. Abstimmungsergebnis: 11:0
4. Bauleitplanung
4 A Beteiligung als Behörde in Bauleitplanverfahren der benachbarten Gemeinde Rottenbuch, 3. Änderung des Bebauungsplanes "Sport- und Freizeitgelände Rottenbuch" - Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Information und Abgabe einer Stellungnahme
Beschluss: Der Gemeinderat Wildsteig beschließt keine Stellungnahme abzugeben. Abstimmungsergebnis: 11:0
4 B Beteiligung als Behörde in Bauleitplanverfahren der benachbarten Gemeinde Rottenbuch, 3. FNP-Änderung der Gemeinde Rottenbuch, Information und Abgabe einer Stellungnahme
Beschluss: Der Gemeinderat Wildsteig beschließt keine Stellungnahme abzugeben. Abstimmungsergebnis: 11:0
5. Änderung Geschäftsordnung hinsichtlich Ladung mit Ratsinformationssystem
Sachvortrag: Bisher erfolgten die Einladungen des Gemeinderats zu Sitzungen per Briefpost. Um zu Sitzungen mit dem inzwischen vorhandenen neuen Programm Kommune-Aktiv per Ratsinformationssystem elektronisch einladen zu können ist eine Änderung der bestehenden Geschäftsordnung notwendig. Die Geschäftsordnung vom 06.05.2020 soll wie folgt geändert werden: § 22 (Form und Frist für die Einladung) erhält folgende Fassung: Schriftliche oder elektronische Ladung, Einsatz eines Ratsinformationssystems
(1) Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abruf-bares Dokument mitgeteilt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
(4) Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 1 Tag verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
§ 32 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Niederschriften über öffentliche Sitzungen können den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt für Beschlüsse, die in den Sitzungen gefasst wurden. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, können elektronisch übermittelt werden, wenn die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.)
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung vom 06.05.2020 mit Wirkung ab 01.03.2024 wie vorgenannt zu ändern und künftig elektronisch über das Ratsinformationssystem zu laden. Gemeinderatsmitglieder, welche ihr Einverständnis hierzu nicht erteilt haben, werden weiterhin schriftlich in Papierform geladen.
Abstimmungsergebnis: 11:0
6. Aktuelles/Anregungen
 Bürgermeister Taffertshofer informiert den Gemeinderat, dass das Wasserrechtsverfahren für die Kläranlage kurz vor dem Abschluss steht. Nachdem neben dem Ing. Büro Mühlegg & Weiskopf das spezialisierte Fachbüro Förse eingeschaltet wurde. Aufgrund der technischen Ausstattung der Kläranlage ist es nicht möglich, die vom WWA geforderten Unterlagen einzureichen. Aufgrund mangelndem technischem Verständnis der Mitarbeiterin, Frau Kögel, konnte der Sachverhalt allerdings nicht erklärt werden. Das bundesweit tätige, renommierte Büro Förse zog seinen Auftrag daraufhin zurück. Der Leiter des WWA Weilheim, Herr Weiß, wurde aufgefordert, Stellung zu nehmen und geeignete Büros zu nennen. Daraufhin sah sich Dieser endlich bemüht, die Angelegenheit zur Chefsache zu machen. Die erforderlichen Unterlagen konnten jetzt eingereicht werden.
Bürgermeister Taffertshofer informiert den Gemeinderat über den Stand der Ausgaben für Planungsleistungen für das Multifunktionsgebäude zum heutigen Stichtag.
Anhand einer Kostenzusammenstellung wird der Gemeinderat Wildsteig über die Ausgaben für die Pilgerherberge zum Stand 19.02.2024 informiert. Die für die Sanierung entstandenen Kosten liegen über dem vom Gemeinderat vorgegebenem Kostenrahmen.
Die Firma Neumann & Neumann lädt den Gemeinderat zu einem Tag der Offenen Tür im Schulungsgebäude in Morgenbach ein und würde sich freuen, wenn der Gemeinderat das Angebot annehmen würde und dort eine Gemeinderatssitzung abhalten würde.
Den Mitgliedern des Gemeinderats wird eine Einladung der Gemeinde Wielenbach zur Ausstellung des Wessobrunner Kreises über Alternativen zum Einfamilienhaus verteilt.
Bürgermeister Taffertshofer berichtet, dass die Eigenstromnutzung an dem Multifunktionsgebäude nur in Zusammenarbeit mit den Bayernwerken funktionieren wird.
Bezüglich der Eigenstromnutzung an der Kläranlage wird der Gemeinderat informiert, dass die Anlage im Laufe des Sommers installiert wird. Für die PV-Anlage für die Wasserversorgung wird derzeit die Privilegierung im Landratsamt geprüft. Nach Rücksprache mit Kreisbaumeister Nadler könnte u.U. die Anlage ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Gemeinderatsmitglied Florian Schmid stellt fest, dass durch die Gewichtsbeschränkung auf der Gemeindeverbindungsstraße nach Peustelsau auch Baustellen- und Lieferfahrzeuge betroffen sind. Bürgermeister Taffertshofer wird mit Herrn Lutz nochmals die Möglichkeiten einer Zusatzbeschilderung besprechen. Ggf. müssten betreffenden Firmen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Gemeinderatsmitglied Johanna Wetzl frägt nach dem Sachstand mit der Traglufthalle für Flüchtlinge nach. Bürgermeister Taffertshofer erklärt, dass der Anschluss an die Trinkwasserversorgung noch ausstehend ist und deshalb eine Belegung noch nicht vorgenommen werden kann. Ein Termin für eine Tag der offenen Tür wird das Landratsamt bei gegebener Zeit mitteilen. Gemeinderatsmitglied Xaver Mayr spricht den Energieverbrauch in der nicht belegten Halle an. Die Halle wird rund um die Uhr beheizt und ist nachts voll beleuchtet. Aus Sicht des Gemeinderats ist dieser Energieverbrauch den Bürgern schwer zu erklären. Bürgermeister Taffertshofer wird den Zustand mit dem Landratsamt besprechen.

 

Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wildsteig vom 20.02.2024

12. Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von zwei Notdächern
Als Folge der Unwetterkatstrophe im August 2023 wurde in einer Bürgermeisterdienstbesprechung angeregt, dass auf Landkreisebene Notdächer beschafft werden, die zentral in der Kaserne in Altenstadt eingelagert werden. Dabei ist vorgesehen, dass die kleineren Gemeinden jeweils zwei und die größeren Gemeinden und Städte jeweils fünf Notdächer beschaffen. Der Zugriff auf die Notdächer ist dem Katastrophenschutz des Landkreises vorbehalten. Eine zentrale Ausschreibung erfolgt über den KDZ in Bad Tölz. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.800 Euro netto. Der Gemeinderat Wildsteig stimmt mit einstimmigem Beschluss der Beschaffung von zwei Notdächern zu.
13. Breitbandausbau in der Gemeinde Wildsteig im Zuge der Gigabit-Richtlinie
In der Sitzung am 10.10.2023 wurde der Gemeinderat Wildsteig über das Ergebnis der interkommunalen Markterkundung durch die Breitbandberatung Bayern GmbH informiert. Aufgrund der Markterkundung beträgt die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke für den Glasfaserausbau von 386 Anschlüssen 3.474.000 €. Hiervon erhält die Gemeinde Fördermittel des Bundes in Höhe von 50 % und des Landes Bayern von 40 %, so dass ein voraussichtlicher Eigenanteil von 347.000 € von der Gemeinde Wildsteig aufgebracht werden muss.
15. Aktuelles/Anregungen
Bürgermeister Taffertshofer informiert den Gemeinderat, dass der Waldkindergarten zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Er dankt Gemeinderatsmitglied Thomas Klein für den engagierten Einsatz. Die Gesamtkosten für den Waldkindergarten beziffert Bürgermeister Taffertshofer auf 22.018 €. Erfreulich wird die Spende der Fa. Buchner für die Herstellung der Inneneinrichtung in Höhe von 1.822,43 € erwähnt.
Die Gemeinde Wildsteig ist am Freitag, den 23.02.2024 zum Landfrauentag nach Bad Tölz eingeladen. Hier wird ein Scheck für die unwettergeschädigten in der Gemeinde Wildsteig überreicht. Zweiter Bürgermeister Bernhard Schilcher wird diesen Termin wahrnehmen.
Bürgermeister Taffertshofer berichtet dem Gemeinderat, dass die Werte der Wildsteiger Kläranlage im Vergleich zu anderen Kläranlagen im vergangenen Jahr sehr gut abgeschlossen hat und alle geprüften Parameter unter den Grenzwerten liegen.
Gemeinderatsmitglied Bernhard Schilcher bittet darum, dass für die Lautsprecheranlage in der Gemeindehalle eine Einweisung stattfindet. Nach kurzer Diskussion wird vorgeschlagen, dass sich die betreffenden Vereine mit einem der „Anlagenverantwortlichen“ in Verbindung setzen. Der Gemeinderat hält es für zielführend, wenn es nur wenige Verantwortliche gibt. Es wurden Josef Klein, Tim Herrmann und Albert Klein genannt. Es ist nicht gut, wenn viele mit wenig Kenntnis und Routine an der Anlage hantieren.

 

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